Verkehrszeichen 261 – Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Nicht jede Verkehrsroute eignet sich für den Transport gefährlicher Stoffe. Das Verkehrszeichen Nr. 261 untersagt Fahrzeugen, die nach den Vorschriften des ADR mit Warntafeln gekennzeichnet werden müssen, die Einfahrt in den gekennzeichneten Bereich. Dadurch werden besonders schutzbedürftige Verkehrswege von Gefahrguttransporten freigehalten.
Das Verbotszeichen wird vor allem an Tunnelanlagen, Brücken, innerstädtischen Strecken, Wasserschutzgebieten sowie anderen sensiblen Infrastrukturabschnitten eingesetzt. Im Fall eines Unfalls können die Auswirkungen gefährlicher Güter erheblich sein. Durch die gezielte Verkehrslenkung lassen sich Risiken für Menschen, Umwelt und Bauwerke deutlich reduzieren.
Für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum wird das Schild aus hochwertigem Aluminium gefertigt. Es ist in den Ausführungen Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional sorgen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien für zusätzlichen Schutz und eine dauerhaft gute Lesbarkeit.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 261 gemäß StVO
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Geeignet für Tunnel, Brücken, Wasserschutzgebiete und sensible Verkehrsbereiche
Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie