Verkehrszeichen Nr. 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
-
Verbot für Gefahrguttransporte
-
Für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge
-
Aluminium, langlebig
-
RA1, RA2 oder RA3
Verbot für Gefahrguttransporte
Für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 261 – Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern untersagt gemäß StVO die Durchfahrt für Fahrzeuge, die mit entsprechenden Warntafeln für Gefahrgut gekennzeichnet sind. Betroffen sind insbesondere Transporte nach ADR, die aufgrund ihrer Ladung ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen.
Das Schild wird häufig vor Tunneln, in dicht besiedelten Gebieten, auf Brücken oder in sensiblen Infrastrukturabschnitten eingesetzt. Ziel ist es, Risiken für Bevölkerung, Umwelt und Verkehrsteilnehmer zu minimieren und Gefahrenbereiche klar abzugrenzen. Damit leistet das Verkehrszeichen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Verkehrszeichen eine sehr gute Sichtbarkeit bei Tag, Dämmerung und Nacht. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Anforderungen der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.