Verkehrszeichen Nr. 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

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  • Verkehrszeichen 261 nach StVO

  • Verbot für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte

  • Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

  • Langlebiges Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 261 – Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Nicht jede Verkehrsroute eignet sich für den Transport gefährlicher Stoffe. Das Verkehrszeichen Nr. 261 untersagt Fahrzeugen, die nach den Vorschriften des ADR mit Warntafeln gekennzeichnet werden müssen, die Einfahrt in den gekennzeichneten Bereich. Dadurch werden besonders schutzbedürftige Verkehrswege von Gefahrguttransporten freigehalten.

Das Verbotszeichen wird vor allem an Tunnelanlagen, Brücken, innerstädtischen Strecken, Wasserschutzgebieten sowie anderen sensiblen Infrastrukturabschnitten eingesetzt. Im Fall eines Unfalls können die Auswirkungen gefährlicher Güter erheblich sein. Durch die gezielte Verkehrslenkung lassen sich Risiken für Menschen, Umwelt und Bauwerke deutlich reduzieren.

Für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum wird das Schild aus hochwertigem Aluminium gefertigt. Es ist in den Ausführungen Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional sorgen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien für zusätzlichen Schutz und eine dauerhaft gute Lesbarkeit.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 261 gemäß StVO
  • Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • Geeignet für Tunnel, Brücken, Wasserschutzgebiete und sensible Verkehrsbereiche
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Korrosionsbeständige Aluminium-Ausführung