Verkehrszeichen Nr. 1012-53 Krankenhaus
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Zusatzzeichen 1012-53
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Aufschrift Krankenhaus
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Ergänzt das jeweilige Hauptzeichen
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Zwei Abmessungen erhältlich
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Für kommunale Beschilderungen
Zusatzzeichen 1012-53
Aufschrift Krankenhaus
Ergänzt das jeweilige Hauptzeichen
Zwei Abmessungen erhältlich
Für kommunale Beschilderungen
Im Umfeld medizinischer Einrichtungen schafft das Zusatzzeichen 1012-53 „Krankenhaus“ Klarheit darüber, weshalb an dieser Stelle eine besondere Verkehrsregelung gilt.
Das Schild kann direkt unter dem zugehörigen Hauptverkehrszeichen angebracht werden. Es kennzeichnet ein nahe gelegenes Krankenhaus als Grund der Anordnung, dient jedoch nicht als Wegweiser zur Klinik. Häufig kommt es zusammen mit Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ zum Einsatz. Auch die Verbindung mit einem passenden Gefahrzeichen ist abhängig von der örtlichen Situation und der behördlichen Anordnung möglich.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung entsteht durch das Zusatzzeichen allein nicht. Erst das darüber montierte Hauptzeichen legt fest, welches Gebot, Verbot oder welcher Gefahrenhinweis zu beachten ist. Diese eindeutige Zuordnung erleichtert Verkehrsteilnehmern das Verständnis der Beschilderung im sensiblen Umfeld von Klinikzufahrten, Eingängen und stark genutzten Querungsstellen.
Für die Planung stehen die Formate 231 × 420 mm und 330 × 600 mm sowie die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 zur Verfügung. Die benötigte Größe orientiert sich am Hauptzeichen und an den Vorgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Mehrere Bauarten, frei wählbare Lochpläne und optionale Schutzfolien erlauben eine bedarfsgerechte Ausstattung für Kommunen, Bauhöfe und Straßenmeistereien.