Verkehrszeichen Nr. 1012-52 Altenheim
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Amtliches Zusatzzeichen 1012-52
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Kennzeichnet den Anordnungsgrund
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Für Alten- und Pflegeheime
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Zwei Schildgrößen verfügbar
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Ausführung in RA1 bis RA3
Amtliches Zusatzzeichen 1012-52
Kennzeichnet den Anordnungsgrund
Für Alten- und Pflegeheime
Zwei Schildgrößen verfügbar
Ausführung in RA1 bis RA3
Damit besondere Verkehrsanordnungen vor Alten- und Pflegeeinrichtungen sofort nachvollziehbar sind, benennt das Zusatzzeichen 1012-52 „Altenheim“ den örtlichen Grund der Beschilderung.
Das rechteckige Zusatzschild kann unmittelbar unter dem Hauptverkehrszeichen montiert werden und bezieht sich ausschließlich auf dessen Anordnung. Häufig ergänzt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung, beispielsweise Zeichen 274, oder ein Gefahrzeichen. Dadurch erkennen Verkehrsteilnehmer, dass die jeweilige Regelung wegen eines nahe gelegenen Alten- oder Pflegeheims getroffen wurde.
Wichtig ist die rechtliche Abgrenzung: Zeichen 1012-52 ordnet allein keine bestimmte Höchstgeschwindigkeit an. Die verbindliche Verkehrsregel ergibt sich erst aus dem darüber angebrachten Hauptzeichen. Welche Kombination erforderlich ist, bestimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zur Abstimmung auf das Bezugszeichen stehen die Abmessungen 231 × 420 mm und 330 × 600 mm zur Verfügung. Je nach Standort kann das Schild mit Reflexionsfolie der Klasse RA1, RA2 oder RA3 bestellt werden. Verschiedene Aluminium-Bauarten, wählbare Lochpläne und optionale Schutzfolien ermöglichen eine Anpassung an vorhandene Pfosten- und Befestigungssysteme.
Neben dieser amtlichen Bezeichnung führt der Verkehrszeichenkatalog auch Zeichen 1012-54 „Seniorenheim“. Bei Neubeschaffung oder Austausch sollte die ausgewählte Variante stets mit der behördlichen Anordnung übereinstimmen.