Verkehrszeichen Nr. 1010-70 Carsharing
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Kennzeichnung reservierter Carsharing-Stellplätze
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Zusatzzeichen 1010-70
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Amtliches Carsharing-Sinnbild
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Format 600 × 600 mm
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Für kommunale Mobilitätsangebote
Kennzeichnung reservierter Carsharing-Stellplätze
Zusatzzeichen 1010-70
Amtliches Carsharing-Sinnbild
Format 600 × 600 mm
Für kommunale Mobilitätsangebote
Reservierte Carsharing-Stellplätze bleiben nur dann verlässlich nutzbar, wenn ihre Zweckbindung eindeutig erkennbar ist. Das Zusatzzeichen 1010-70 „Carsharing“ kennzeichnet diese Flächen mit dem amtlichen Sinnbild aus vier Personen und einem geteilten Kraftfahrzeug.
Zur Ausweisung eines allgemeinen Carsharing-Parkplatzes kann das Zusatzzeichen mit einem Hauptzeichen wie Zeichen 314 „Parken“ oder einem der Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ kombiniert werden. Die so gekennzeichnete Stellfläche ist für entsprechend berechtigte Carsharingfahrzeuge vorgesehen. Eine behördliche Kennzeichnung am Fahrzeug ermöglicht die Zuordnung.
Soll der Parkplatz ausschließlich Fahrzeugen eines bestimmten Carsharingunternehmens zur Verfügung stehen, kann unter dem Carsharing-Sinnbild ein weiteres Zusatzschild mit dem Namen des Anbieters angeordnet werden. Das unterscheidet allgemeine Carsharingflächen von stationsgebundenen, unternehmensbezogenen Stellplätzen.
Zeichen 1010-70 ist außerdem von Zusatzzeichen 1024-21 „Carsharingfahrzeuge frei“ abzugrenzen. Während 1010-70 den betroffenen Nutzerkreis einer Stellfläche kennzeichnet, nimmt die „frei“-Variante Carsharingfahrzeuge von der Regelung eines Hauptzeichens aus.
Die dargestellte Shopausführung besteht aus Aluminium und wird in 600 × 600 mm angeboten. Reflexionsfolien der Klassen RA1, RA2 oder RA3 sowie Flachform, Alkant und Alform ermöglichen die Anpassung an Aufstellort und Montagesystem.