Verkehrszeichen Nr. 1024-21 Carsharingfahrzeuge frei
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Bevorrechtigung für Carsharingfahrzeuge
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Für stationsbasierte und freie Angebote
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Auffälliges Gemeinschafts-Sinnbild
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Quadratisches Format 600 × 600 mm
Bevorrechtigung für Carsharingfahrzeuge
Für stationsbasierte und freie Angebote
Auffälliges Gemeinschafts-Sinnbild
Quadratisches Format 600 × 600 mm
Das Zusatzzeichen 1024-21 kennzeichnet eine verkehrsrechtliche Ausnahme für anerkannte Carsharingfahrzeuge. In Verbindung mit dem passenden Hauptzeichen können Kommunen damit beispielsweise Zufahrten öffnen oder Parkregelungen zugunsten gemeinschaftlich genutzter Fahrzeuge ausgestalten.
Nicht jedes gemietete oder privat geteilte Auto gilt automatisch als Carsharingfahrzeug. Nach dem Carsharinggesetz muss das Fahrzeug einer unbestimmten Zahl von Nutzerinnen und Nutzern auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Reservierung und Nutzung angeboten werden. Bei einer Parkbevorrechtigung ist außerdem die vorgeschriebene Carsharingplakette im Fahrzeug erforderlich.
Das Motiv zeigt einen Pkw, der von mehreren Personen umgeben ist. Dadurch unterscheidet sich das Zeichen deutlich von der allgemeinen Pkw-Freigabe 1024-10. Es eignet sich insbesondere für Mobilitätsstationen, Carsharing-Stellplätze, Wohnquartiere und kommunale Verkehrskonzepte.
Geliefert wird das Schild im Format 600 × 600 mm. Der Aluminiumträger kann mit einer Reflexionsfolie der Klasse RA1, RA2 oder RA3, in verschiedenen Bauformen sowie mit dem benötigten Lochplan und einer optionalen Schutzfolie ausgestattet werden.