Verkehrszeichen Nr. 1010-68 Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
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E-Scooter-Sinnbild nach eKFV
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Für differenzierte Verkehrsregelungen
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Format 450 × 600 mm
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Mehrere Schildbauarten verfügbar
E-Scooter-Sinnbild nach eKFV
Für differenzierte Verkehrsregelungen
Format 450 × 600 mm
Mehrere Schildbauarten verfügbar
Das Zusatzzeichen 1010-68 stellt ein Elektrokleinstfahrzeug mit Lenkstange und Ladestecker dar. Das Sinnbild ordnet eine Verkehrsregelung gezielt den Elektrokleinstfahrzeugen nach eKFV zu. Im alltäglichen Straßenverkehr betrifft dies insbesondere entsprechend zugelassene E-Scooter.
Ob diese Fahrzeuge einen Verkehrsbereich benutzen dürfen oder von einer Beschränkung erfasst werden, bestimmt das zugehörige Hauptverkehrszeichen. Die Zusatztafel allein enthält keine Freigabe. Soll eine gesperrte Verkehrsfläche für Elektrokleinstfahrzeuge geöffnet werden, ist dafür das eigenständige Zusatzzeichen 1022-16 „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ vorgesehen.
Die Fahrzeuggruppe ist rechtlich klar eingegrenzt. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zählen dazu elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und höchstens 20 km/h, sofern sie auch die weiteren Merkmale der eKFV erfüllen. E-Bikes, Pedelecs und Elektroautos werden durch andere Sinnbilder dargestellt.
Mit dem klar erkennbaren Piktogramm können Kommunen neue Mobilitätsformen verständlich in örtliche Beschilderungskonzepte einbinden. Das Schild besteht aus Aluminium und wird im Format 450 × 600 mm gefertigt. Bestellbar sind RA1, RA2 oder RA3 sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochplan und Schutzfolie lassen sich nach Montagebedarf auswählen.