Verkehrszeichen Nr. 1022-16 Elektrokleinstfahrzeuge frei
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Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge
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Für E-Scooter gemäß eKFV
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Eindeutiges Roller-Sinnbild
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Format 600 × 600 mm
Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge
Für E-Scooter gemäß eKFV
Eindeutiges Roller-Sinnbild
Format 600 × 600 mm
Das Zusatzzeichen 1022-16 ermöglicht eine gezielte Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV. Dazu zählen insbesondere entsprechend zugelassene E-Scooter. Die Fahrzeugklasse ist rechtlich von Fahrrädern, E-Bikes und Elektromopeds zu unterscheiden.
Je nach behördlicher Anordnung kann das Schild mit einem Hauptverkehrszeichen kombiniert werden und Elektrokleinstfahrzeuge von dem betreffenden Verbot ausnehmen. Darüber hinaus kann es die allgemeine Zulassung auf anderen Verkehrsflächen bekannt geben. Welche Freigabe konkret gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Beschilderung und dem vorgesehenen Einsatzort.
Das quadratische Zusatzzeichen wird im Format 600 × 600 mm aus widerstandsfähigem Aluminium gefertigt. Verschiedene Reflexionsklassen, Bauformen sowie wählbare Lochpläne unterstützen die fachgerechte Beschaffung für kommunale Verkehrsflächen.