Verkehrszeichen Nr. 1010-65 E-Bikes
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Amtliches Sinnbild für E-Bikes
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Kennzeichnet den Fahrzeugbezug
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Zwei Abmessungen lieferbar
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Folientyp und Bauart wählbar
Amtliches Sinnbild für E-Bikes
Kennzeichnet den Fahrzeugbezug
Zwei Abmessungen lieferbar
Folientyp und Bauart wählbar
Das Zusatzzeichen 1010-65 „E-Bikes“ stellt ein elektrisch angetriebenes Zweirad mit Ladestecker dar. Es konkretisiert den Geltungsbereich des zugehörigen Hauptverkehrszeichens und bezieht dessen Regelung auf E-Bikes im Sinne der StVO.
Aus dem Piktogramm allein ergibt sich keine Erlaubnis oder Ausnahme. Ob eine Beschränkung, Parkregelung oder andere Anordnung für die dargestellte Fahrzeuggruppe gilt, bestimmt erst die vollständige Beschilderung. Die vorgesehene Kombination und der Aufstellungsort werden behördlich festgelegt.
Der Begriff E-Bike ist in der StVO enger gefasst als im allgemeinen Sprachgebrauch. Das Sinnbild bezeichnet einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer bauartbedingten Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h selbsttätig abregelt. Ein Pedelec ist daher nicht allein aufgrund seiner elektrischen Unterstützung dieser Fahrzeuggruppe zuzuordnen.
Für eine ausdrückliche Ausnahme von der Regelung des Hauptzeichens wird Zusatzzeichen 1022-13 „E-Bikes frei“ verwendet. Das hier angebotene Zeichen 1010-65 stellt dagegen ausschließlich den Bezug zur Fahrzeugart her.
Der Aluminiumschildkörper ist in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm erhältlich. Bestellbar sind die Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Der passende Lochplan und eine Schutzfolie können ergänzend ausgewählt werden.