Verkehrszeichen Nr. 1022-13 E-Bikes frei
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Freigabe für E-Bikes
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Amtliches E-Bike-Sinnbild
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Zwei Formate lieferbar
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Mehrere Folientypen verfügbar
Freigabe für E-Bikes
Amtliches E-Bike-Sinnbild
Zwei Formate lieferbar
Mehrere Folientypen verfügbar
Das Zusatzzeichen 1022-13 „E-Bikes frei“ nimmt E-Bikes im Sinne der StVO von der Regelung des zugehörigen Hauptverkehrszeichens aus. Damit können Straßenverkehrsbehörden eine angeordnete Beschränkung gezielt für diese Fahrzeugart öffnen.
Die Freigabe ist immer auf die jeweilige Zeichenkombination begrenzt. Das Schild erlaubt also nicht pauschal die Nutzung aller Wege oder Verkehrsflächen. Auf Rad- und Gehwegen gelten weiterhin die durch das Hauptzeichen bestimmten Verhaltensregeln und Rücksichtnahmepflichten.
Der StVO-Begriff E-Bike bezeichnet einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer bauartbedingten Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h selbsttätig abregelt. Das Zeichen ist deshalb nicht automatisch auf jedes umgangssprachlich als E-Bike bezeichnete Fahrrad anwendbar. Insbesondere sind Pedelecs rechtlich gesondert einzuordnen.
Das Zusatzschild besteht aus Aluminium und ist in 315 × 420 mm sowie 450 × 600 mm lieferbar. Für die retroreflektierende Ausstattung stehen RA1, RA2 und RA3 bereit. Verfügbare Bauarten sind Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochplan und Schutzfolie können entsprechend der Montageanforderung ergänzt werden.