Verkehrszeichen Nr. 1010-54 Reiter
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Bezug der Verkehrsregelung auf Reiter
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Pferd-Reiter-Sinnbild ohne Text
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Kein Gebots- oder Freigabezeichen
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Zwei Größen erhältlich
Bezug der Verkehrsregelung auf Reiter
Pferd-Reiter-Sinnbild ohne Text
Kein Gebots- oder Freigabezeichen
Zwei Größen erhältlich
Zusatzzeichen 1010-54 kennzeichnet Reiter als die Verkehrsteilnehmergruppe, auf die sich das darüber angebrachte Hauptverkehrszeichen bezieht. Ob daraus ein Verbot, eine Beschränkung oder eine andere Regelung folgt, wird allein durch die jeweilige Zeichenkombination bestimmt.
Das schwarze Sinnbild zeigt eine reitende Person auf einem Pferd und ermöglicht eine sprachunabhängige Zuordnung. Es kann insbesondere an Wegen, Straßenabschnitten oder Querungsstellen verwendet werden, an denen eine behördliche Anordnung ausdrücklich den Reitverkehr betrifft.
Das Zusatzzeichen schafft weder selbstständig einen Reitweg noch erlaubt es das Reiten in einem ansonsten gesperrten Bereich. Von Zeichen 238 „Reitweg“ und dem Gefahrzeichen mit Reiter-Sinnbild ist es deshalb klar zu unterscheiden. Eine Freigabe müsste durch eine entsprechend angeordnete Kombination erkennbar sein.
Für die Montage stehen 231 × 420 mm und 330 × 600 mm zur Auswahl. Das Aluminiumschild kann mit Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3, in unterschiedlichen Bauformen sowie mit konfigurierbarer Lochung und optionaler Schutzfolie gefertigt werden.