Verkehrszeichen Nr. 238 Reitweg

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  • Verkehrszeichen 238 nach StVO

  • Benutzungspflichtiger Reitweg

  • Ausschließlich für Reiter

  • Langlebiges Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 238 – Reitweg

Wo Reiter sicher und ohne Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern unterwegs sein sollen, schafft das Verkehrszeichen Nr. 238 „Reitweg“ eindeutige Verhältnisse. Es weist einen ausschließlich für den Reitverkehr bestimmten Weg aus und verpflichtet Reiter, diesen gekennzeichneten Streckenverlauf zu nutzen. Andere Verkehrsarten dürfen den Weg grundsätzlich nicht benutzen, sofern keine ergänzende Beschilderung etwas anderes bestimmt.

Seinen Einsatz findet das Gebotszeichen vor allem in Reitanlagen, an Reitwanderwegen, auf Wald- und Forstwegen sowie in Naherholungsgebieten mit gemischter Verkehrsnutzung. Durch die klare Trennung von Reitern, Fußgängern und Radfahrern werden Begegnungssituationen entschärft und die Sicherheit aller Nutzer nachhaltig verbessert.

Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich. Für eine dauerhaft gute Erkennbarkeit stehen RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien zur Auswahl. Zusätzlich können Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien gewählt werden, um das Schild dauerhaft vor Witterung, Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 238 gemäß StVO
  • Kennzeichnet einen benutzungspflichtigen Reitweg
  • Geeignet für Reitanlagen, Waldwege und Reitwanderwege
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Robuste Aluminium-Ausführung für den Außeneinsatz