Verkehrszeichen 2025/2026: Das ist neu

Alle Änderungen im Überblick – jetzt gültig und im Einsatz

 

Seit der Einführung des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat 2017) wurden die Regelungen gezielt erweitert. Im November 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr insgesamt 15 neue Verkehrszeichen offiziell in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Verkehrszeichen Z 1001-34 und Z 1001-35.

Ziel dieser Ergänzung ist eine klarere Verkehrsführung, mehr Sicherheit im Alltag und die Anpassung an neue Anforderungen wie E-Mobilität, Lieferverkehr und steigenden Lkw-Anteil. Viele der neuen Schilder wirken auf den ersten Blick unauffällig. In der Praxis haben sie jedoch direkte Auswirkungen auf Parken, Halten, Vorfahrt und die Nutzung bestimmter Fahrstreifen.

Ein klarer Überblick hilft Ihnen sofort weiter. Sie erkennsen neue Verkehrszeichen schneller, vermeidest Bußgelder und reagieren sicher in jeder Situation. Genau dafür haben wir die wichtigsten Neuerungen für dich zusammengefasst.

Alle gezeigten Verkehrszeichen sind bereits gültig und im Einsatz. Sie bekommen sie selbstverständlich auch direkt bei uns im Shop.

 

 

1. Ladebereich (Z 230)
nur Be- und Entladen erlaubt
kein normales Parken
 
2. Verbot für E-Scooter (Z 257-59)
E-Scooter dürfen hier nicht fahren
gilt für alle Elektrokleinstfahrzeuge
 
3. Ortstafel Rückseite ohne Zielangabe (Z 311.1)
zeigt Ortsende ohne Zusatzinfo
Tempoänderung beachten
 
4. Unfallgefahr Lkw (Z 1006-32)
erhöhtes Risiko durch Lkw
Abstand halten
 
5. Schulweg (Z 1012-55)
Kinder unterwegs
Tempo reduzieren
 
6. Spielplatz (Z 1012-56)
Kinder können auf die Straße laufen
jederzeit bremsbereit sein
 
7. Behinderteneinrichtung (Z 1012-57)
besondere Rücksicht nötig
mit unerwartetem Verhalten rechnen
 
8. Mehrfachbesetzte Fahrzeuge frei (Z 1024-22)
nur Fahrzeuge mit mindestens 3 Personen erlaubt
Fahrgemeinschaften nutzen
 
9. Zeitliche Freigabe für schwere Fahrzeuge (Z 1040-37)
Lkw über 3,5 t nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Zeiten genau prüfen
 
10. Taxi-Stellplätze (Z 1050-31)
nur für festgelegte Anzahl Taxis
nicht blockieren
 
11. Während des Ladevorgangs (Z 1053-54)
Parken nur beim Laden
sonst Bußgeld möglich
 
12. Gewichtsbeschränkung 3,5 t (Z 1053-55)
betrifft schwere Fahrzeuge
zulässiges Gesamtgewicht prüfen
 
13. Lkw-Parken links (Z 1053-56)
spezielle Parkordnung für Lkw
links einparken
 
14. Lkw-Parken rechts (Z 1053-57)
gleiche Regel für rechte Seite
Markierung beachten
 
15. Haltverbot auch auf Seitenstreifen links (Z 1060-34)
Halten komplett verboten
gilt auch neben der Fahrbahn