Verkehrszeichengrößen nach StVO – Regelgrößen, Anwendung & Rechtsgrundlagen
Die 11. Änderungsverordnung der Straßenverkehrsordnung vom 19. März 1992 bildet die rechtliche Grundlage für die heute verbindlichen Schildgrößen von Verkehrs- und Zusatzzeichen. Diese Festlegung dient einem klaren Ziel: Verkehrszeichen sollen hinsichtlich Lesbarkeit, Wahrnehmbarkeit und Gefährdungspotenzial exakt auf die realen Anforderungen des Verkehrsflusses abgestimmt sein. Größe und Darstellung müssen daher stets im Verhältnis zu Geschwindigkeit, Streckencharakter und örtlicher Situation stehen.
Ist die Größe eines Verkehrszeichens nicht durch StVO, VwV-StVO oder technische Regelwerke eindeutig vorgegeben, erfolgt die Auswahl nach einer fachlichen Bewertung der Einsatzumstände. Die ergänzenden Tabellen unterstützen Behörden, Planer und Fachfirmen bei der Ermittlung der geeigneten Regelgröße. Abweichungen sollten grundsätzlich nur in Form einer linearen Vergrößerung oder Verkleinerung vorgenommen werden, um Proportionen und Wahrnehmung zu wahren.
In der Praxis werden Schildgrößen überwiegend anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gewählt. Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ohne Tempolimit werden Verbote oder wichtige Anordnungen zunächst in Größe 3 (125–140 %) ausgeschildert. Wiederholungen erfolgen regulär in Größe 2 (100 %). Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmer die Zeichen auch bei hohen Geschwindigkeiten frühzeitig und eindeutig erfassen können.
Größen von VZ mit Festen Inhalten: Ronden, Dreiecke und Quadrate/Rechtecke
| Größe 1 (70%) | Größe 2 (100%) | Größe 3 (125% / 140%) | |
|---|---|---|---|
| Ronden Ø | 420 | 600 | 750 (125%) |
| Dreiecke SL | 630 | 900 | 1260 (140%) |
| Quadrat SL | 420 | 600 | 840 (140%) |
| Rechteck H × B | 630 × 420 | 900 × 600 | 1260 × 840 (140%) |
Tabelle der Größen von Zusatzzeichen
| Größe 1 (70%) | Größe 2 (100%) | Größe 3 (125%) | |
|---|---|---|---|
| Höhe 1 | 231 × 420 | 330 × 600 | 412 × 750 |
| Höhe 2 | 315 × 420 | 450 × 600 | 562 × 750 |
| Höhe 3 | 420 × 420 | 600 × 600 | 750 × 750 |
Größen der VZ für Dreiecke, Quadrate und Rechtecke nach Geschwindigkeitsbereichen
| Geschwindigkeitsbereich (km/h) | Größe |
|---|---|
| 0 bis kleiner 50 | 1 (= 70% von Größe 2) |
| größer 50 bis 100 | 2 (= 100%) |
| größer 100 | 3 (= 140% von Größe 2) |
Größen der VZ für Ronden nach Geschwindigkeitsbereichen
| Geschwindigkeitsbereich (km/h) | Größe |
|---|---|
| 0 bis kleiner 20 | 1 (= 70% von Größe 2) |
| größer 20 bis 80 | 2 (= 100%) |
| größer 80 | 3 (= 125% von Größe 2) |
Zeichen ohne Sonderformen
| Größe 1 | Größe 2 | Größe 3 |
|---|---|---|
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| 70 % Ø = 420 mm |
100% Ø = 600 mm |
125% Ø = 750 mm |
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| 70 % SL = 630 mm |
100% SL = 900 mm |
140% SL = 1260 mm |
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| 70 % 420 x 420 mm 630 x 420 mm |
100% 600 x 600 mm 900 x 600 mm |
140% 840 x 840 mm 1260 x 840 mm |
Zusatzzeichen
| Größe 1 | Größe 2 | Größe 3 |
|---|---|---|
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| 70 % B = 420 mm H = 231 mm H = 315 mm H = 420 mm |
100 % B = 600 mm H = 330 mm H = 450 mm H = 600 mm |
125 % B = 750 mm H = 412 mm H = 562 mm H = 750 mm |
FAQ - Häufige Fragen zum Thema Verkehrszeichengrößen nach StVO
Was regelt die Größe von Verkehrszeichen in Deutschland?
Die Größe von Verkehrszeichen wird durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die VwV-StVO geregelt.
Grundlage ist die 11. Änderungsverordnung der StVO vom 19. März 1992, die verbindliche Regelgrößen für Verkehrs- und Zusatzzeichen festlegt.
Warum sind standardisierte Verkehrszeichengrößen wichtig?
Einheitliche Verkehrszeichengrößen stellen sicher, dass:
- Verkehrszeichen frühzeitig erkannt werden
- Inhalte eindeutig lesbar sind
- Verkehrsteilnehmer schnell reagieren können
- die Verkehrssicherheit bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten gewährleistet ist
Welche Regelgrößen gibt es bei Verkehrszeichen?
Grundsätzlich werden drei Regelgrößen unterschieden:
- Größe 1 (70 %)
- Größe 2 (100 %) – Regelgröße
- Größe 3 (125 % bzw. 140 %)
Die Wahl der Größe richtet sich nach Einsatzort, Verkehrsführung und Geschwindigkeit.
Was ist die Regelgröße nach StVO?
Die Regelgröße ist Größe 2 (100 %).
Sie stellt den Standard dar und wird verwendet, sofern keine besonderen örtlichen oder verkehrlichen Umstände eine Abweichung erfordern.
Wann darf von der Regelgröße abgewichen werden?
Eine Abweichung ist zulässig, wenn:
- die örtlichen Verhältnisse dies erfordern
- erhöhte Geschwindigkeiten vorliegen
- besondere Sichtanforderungen bestehen
- Platzverhältnisse eingeschränkt sind
Die Entscheidung erfolgt stets im Rahmen der StVO und der VwV-StVO.
Welche Verkehrszeichengröße gilt bei höheren Geschwindigkeiten?
- über 50 km/h: mindestens Größe 2 (100 %)
- über 80 km/h: Größe 3 (125 % bzw. 140 %)
- Autobahnen & autobahnähnliche Straßen: regelmäßig Größe 3
Welche Größen gelten für runde Verkehrszeichen?
- Größe 1 (70 %): Ø 420 mm
- Größe 2 (100 %): Ø 600 mm
- Größe 3 (125 %): Ø 750 mm
Die Auswahl erfolgt abhängig vom Geschwindigkeitsbereich.
Welche Größen gelten für Dreiecke, Quadrate und Rechtecke?
Beispiele für Regelabmessungen:
- Dreieck SL: 630 / 900 / 1260 mm
- Quadrat SL: 420 / 600 / 840 mm
- Rechteck: 630 × 420 / 900 × 600 / 1260 × 840 mm
Alle Maße sind in der StVO eindeutig festgelegt.
Wie werden Zusatzzeichen dimensioniert?
Zusatzzeichen richten sich in ihrer Größe immer nach dem zugehörigen Hauptverkehrszeichen.
Typische Höhen:
- Höhe 1: ca. 231 mm
- Höhe 2: ca. 315 mm
- Höhe 3: ca. 420 mm
Die Breite variiert je nach Text- oder Symbolinhalt.
Welche Rolle spielt die Geschwindigkeit bei Zusatzzeichen?
- höhere Geschwindigkeit → größere Zeichen
- bessere Erkennbarkeit aus größerer Entfernung
- eindeutige Zuordnung zum Hauptzeichen
Welche Verkehrszeichengröße gilt innerorts?
Innerorts werden in der Regel verwendet:
- Größe 1 (70 %)
- Größe 2 (100 %)
Die Auswahl hängt von Sichtweite, Verkehrsaufkommen und Platzverhältnissen ab.
Welche Verkehrszeichengröße gilt außerorts?
- überwiegend Größe 2 (100 %)
- bei höheren Geschwindigkeiten Größe 3 (125 % / 140 %)
Welche Verkehrszeichengröße gilt auf Autobahnen?
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen sind:
- Größe 3 (125 % bzw. 140 %)
- großformatige ALFORM®-Systeme
der Standard, um eine frühzeitige Wahrnehmung sicherzustellen.
Welche Fehler treten bei Verkehrszeichengrößen häufig auf?
- zu kleine Zeichen bei hohen Geschwindigkeiten
- falsche Zusatzzeichengrößen
- uneinheitliche Größenkombinationen
- Abweichungen ohne rechtliche Grundlage
Diese Fehler können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Wer entscheidet über die richtige Verkehrszeichengröße?
Die Auswahl erfolgt durch:
- Straßenverkehrsbehörden
- Planungsbüros
- Straßenbaulastträger
stets auf Basis der StVO, der VwV-StVO und der örtlichen Gegebenheiten.
Warum ist die korrekte Verkehrszeichengröße sicherheitsrelevant?
Die richtige Größe sorgt für:
- rechtzeitige Erfassung der Information
- kürzere Reaktionszeiten
- geringeres Unfallrisiko
- rechtssichere Beschilderung
Sie ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit.











