Verkehrszeichen Nr. SO 5

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SO 5

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  • Deutlicher Hinweis auf Abschleppmaßnahmen

  • Für private Parkflächen und Zufahrten

  • Format 330 × 600 mm

  • Auffälliger roter Rahmen

Verkehrszeichen Nr. SO 5 – Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

Das Hinweisschild SO 5 informiert Fahrzeugführende gut sichtbar darüber, dass unberechtigt abgestellte Fahrzeuge entfernt werden können und dabei Abschleppkosten entstehen können. Die klare Textbotschaft wird durch ein leicht verständliches Abschlepp-Piktogramm ergänzt.

Typische Einsatzorte sind private Parkplätze, Betriebsgelände, Kundenparkflächen, reservierte Stellplätze und Grundstückszufahrten. Damit der Hinweis eindeutig zugeordnet werden kann, sollte das Schild an der Einfahrt oder an einer anderen gut einsehbaren Stelle angebracht werden. Bestehende Nutzungsbedingungen, Berechtigungen und zeitliche Einschränkungen müssen separat klar erkennbar geregelt sein.

Das Schild selbst bestimmt nicht, wann ein Fahrzeug widerrechtlich parkt, und begründet allein keine Kostenforderung. Auf Privatgrundstücken können unbefugt abgestellte Fahrzeuge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich abgeschleppt werden. Ob und in welcher Höhe Kosten verlangt werden können, hängt jedoch vom konkreten Einzelfall und den rechtlichen Voraussetzungen ab.

Bei SO 5 handelt es sich nicht um ein amtliches Verkehrszeichen nach StVO, sondern um ein privates Organisations- und Warnschild. Der Schildträger besteht aus Aluminium und ist im Format 330 × 600 mm erhältlich. Angeboten werden RA1-, RA2- und RA3-Folie sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochplan und Schutzfolie können entsprechend dem Montageort gewählt werden.

 

Produktmerkmale

  • Unmissverständlicher Abschlepphinweis
  • Auffällige Gestaltung in Rot und Schwarz
  • Abschleppfahrzeug als Piktogramm
  • Schildkörper aus Aluminium
  • Format 330 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform, Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar