Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 457.1
-
Kündigt eine Umleitung an
-
Rechteckformat 350 × 1.250 mm
-
Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
-
Ohne Richtungsvorgabe
Kündigt eine Umleitung an
Rechteckformat 350 × 1.250 mm
Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
Ohne Richtungsvorgabe
Der schwarze Schriftzug „Umleitung“ auf gelbem Hintergrund macht frühzeitig auf eine bevorstehende Änderung der regulären Verkehrsführung aufmerksam. Da das Motiv keinen Richtungspfeil enthält, kündigt es die Umleitung zunächst allgemein an.
Innerhalb geschlossener Betriebsareale kann die Folie vor gesperrten Streckenabschnitten, Baustellen oder vorübergehend geänderten Zufahrten angebracht werden. Den konkreten weiteren Verlauf können anschließend richtungsweisende Kennzeichnungen wie VZ 454-10 nach links oder VZ 454-20 nach rechts anzeigen.
Die Umleitungsankündigung besitzt das Format 350 × 1.250 mm. Für verschiedene Anforderungen stehen Reflexionsfolie RA1 als Typ 1, RA2 als Typ 2 und RA3 als Typ 3 zur Auswahl.
Der selbstklebende Hinweis ist für betriebsinterne Anwendungen bestimmt. Er darf nicht zur eigenständigen Ankündigung einer öffentlichen Umleitung verwendet werden. Offizielle Umleitungen werden durch die zuständige Behörde angeordnet und mit zugelassenen Verkehrszeichen gekennzeichnet.