Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 283
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Kennzeichnet absolutes Haltverbot
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In Ø 420 oder 600 mm
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Selbstklebende Rundfolie
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Für interne Halteverbotsbereiche
Kennzeichnet absolutes Haltverbot
In Ø 420 oder 600 mm
Selbstklebende Rundfolie
Für interne Halteverbotsbereiche
Das blaue Rundzeichen mit rotem Rand und rotem Kreuz steht für ein absolutes Haltverbot. Es untersagt nicht nur das Parken, sondern bereits das freiwillige Halten im gekennzeichneten Bereich. Damit unterscheidet sich VZ 283 vom eingeschränkten Haltverbot VZ 286.
Die Klebefolie unterstützt die eindeutige Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen, Torbereichen, Ladezonen oder anderen Flächen, die auf einem abgeschlossenen Privat- oder Betriebsgelände dauerhaft frei bleiben müssen.
Das Motiv ist in zwei Abmessungen verfügbar:
Zur Anpassung an den vorgesehenen Einsatzbereich wählen Sie zwischen Typ 1 mit RA1, Typ 2 mit RA2 und Typ 3 mit RA3.
Die Folie sollte ausschließlich auf einem ebenen, sauberen, trockenen und fettfreien Untergrund angebracht werden.
Hinweis zur Gültigkeit
Ein Aufkleber kann im öffentlichen Straßenverkehr kein rechtswirksames Haltverbot anordnen. Hierfür sind eine behördliche Anordnung und ein zugelassenes Verkehrszeichen erforderlich. Die eigenmächtige Verwendung ist auch auf Privatflächen unzulässig, wenn die Kennzeichnung den öffentlichen Verkehr beeinflussen oder mit amtlichen Zeichen verwechselt werden kann.