Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 276

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
Selbstklebendes VZ 276

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Überholverbot kennzeichnen

  • Aufkleber mit Ø 600 mm

  • Drei Reflexionsklassen verfügbar

  • Für interne Verkehrswege

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 276 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“

Zwei nebeneinander dargestellte Fahrzeuge kennzeichnen das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Das rote Fahrzeug hebt das bestehende Verbot optisch hervor. Die Darstellung eignet sich zur klaren Verkehrsführung auf längeren internen Fahrstrecken, schmalen Werksstraßen oder unübersichtlichen Betriebswegen.

Nach der amtlichen Bedeutung untersagt VZ 276 Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Für ein Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ist hingegen VZ 277.1 vorgesehen.

Die runde Klebefolie hat einen Durchmesser von 600 mm. Drei Reflexionsstufen sind wählbar: Typ 1 entspricht RA1, Typ 2 entspricht RA2 und Typ 3 entspricht RA3.

Einschränkung des Einsatzbereichs
Das Produkt dient ausschließlich als Folienkennzeichnung für interne, nicht öffentliche Bereiche. Es ist kein amtlich zugelassenes Verkehrszeichen und begründet auf öffentlichen Straßen kein rechtswirksames Überholverbot. Eine Verwendung mit Einfluss auf den öffentlichen Verkehr ist ohne behördliche Anordnung nicht zulässig.

 
Produktmerkmale

  • Motiv mit rotem und schwarzem Fahrzeug
  • Kennzeichnung eines Überholverbots
  • Kreisformat mit 600 mm Durchmesser
  • Selbstklebende Folienunterseite
  • Typ 1 in RA1
  • Typ 2 in RA2
  • Typ 3 in RA3
  • Für interne Werksstraßen