Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 276
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Überholverbot kennzeichnen
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Aufkleber mit Ø 600 mm
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Drei Reflexionsklassen verfügbar
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Für interne Verkehrswege
Überholverbot kennzeichnen
Aufkleber mit Ø 600 mm
Drei Reflexionsklassen verfügbar
Für interne Verkehrswege
Zwei nebeneinander dargestellte Fahrzeuge kennzeichnen das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Das rote Fahrzeug hebt das bestehende Verbot optisch hervor. Die Darstellung eignet sich zur klaren Verkehrsführung auf längeren internen Fahrstrecken, schmalen Werksstraßen oder unübersichtlichen Betriebswegen.
Nach der amtlichen Bedeutung untersagt VZ 276 Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Für ein Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ist hingegen VZ 277.1 vorgesehen.
Die runde Klebefolie hat einen Durchmesser von 600 mm. Drei Reflexionsstufen sind wählbar: Typ 1 entspricht RA1, Typ 2 entspricht RA2 und Typ 3 entspricht RA3.
Einschränkung des Einsatzbereichs
Das Produkt dient ausschließlich als Folienkennzeichnung für interne, nicht öffentliche Bereiche. Es ist kein amtlich zugelassenes Verkehrszeichen und begründet auf öffentlichen Straßen kein rechtswirksames Überholverbot. Eine Verwendung mit Einfluss auf den öffentlichen Verkehr ist ohne behördliche Anordnung nicht zulässig.