Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 274-30
-
Geschwindigkeitsangabe 30 km/h
-
Runde Klebefolie mit Ø 600 mm
-
Wahlweise reflektierend in RA1 bis RA3
-
Für interne Fahrbereiche
Geschwindigkeitsangabe 30 km/h
Runde Klebefolie mit Ø 600 mm
Wahlweise reflektierend in RA1 bis RA3
Für interne Fahrbereiche
Mit der groß dargestellten Zahl 30 unterstützt diese Klebefolie eine klar erkennbare Geschwindigkeitsvorgabe. Sie kann auf nicht öffentlichen Betriebsflächen dazu eingesetzt werden, Fahrzeugführende auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinzuweisen.
Der runde Aufkleber misst 600 mm im Durchmesser. Typische Einsatzorte sind abgesperrte Werksgelände, interne Zufahrten, Ladebereiche und weitläufige Betriebshöfe. Das Produkt bildet VZ 274-30 ab und ist nicht mit dem Zeichen 274.1 für den Beginn einer Tempo-30-Zone gleichzusetzen.
Je nach gewünschter Rückstrahlwirkung ist die Folie als T1 in RA1, T2 in RA2 oder T3 in RA3 erhältlich. Für eine saubere Haftung muss der Untergrund eben, trocken sowie frei von Schmutz und Fett sein.
Nutzungseinschränkung
Auf öffentlichen Straßen erzeugt dieser Aufkleber keine rechtswirksame Geschwindigkeitsbeschränkung. Dort darf VZ 274-30 nur auf Grundlage einer behördlichen Anordnung und als zugelassenes Verkehrszeichen eingesetzt werden. Auch auf Privatflächen ist eine Verwechslung mit amtlicher Beschilderung zu vermeiden, wenn sich die Kennzeichnung auf den öffentlichen Verkehr auswirken kann.