Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 267

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Selbstklebendes VZ 267

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  • Kennzeichnet gesperrte Einfahrten

  • Durchmesser 600 mm

  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3

  • Für interne Zufahrtsbereiche

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 267 „Verbot der Einfahrt“

Das Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ kennzeichnet eine Zufahrt, die aus der jeweiligen Fahrtrichtung nicht befahren werden darf. Der waagerechte weiße Balken auf rotem Kreis ist eindeutig erkennbar und eignet sich zur Organisation von Einbahnführungen, Ausfahrten oder getrennten Zu- und Abfahrtsbereichen.

Anders als VZ 250 sperrt das Motiv nicht grundsätzlich jeden Fahrzeugverkehr. Es zeigt, dass die Einfahrt aus der gekennzeichneten Richtung verboten ist. Die selbstklebende Folie kann auf abgeschlossenen Werks-, Betriebs- und Logistikflächen zur internen Wegeführung eingesetzt werden.

Der Aufkleber hat einen Durchmesser von 600 mm. Bei der Folienausführung kann zwischen T1 mit RA1, T2 mit RA2 und T3 mit RA3 gewählt werden.

Rechtlicher Hinweis
Der Artikel ist eine Folienkennzeichnung und kein zugelassenes Verkehrszeichen für den öffentlichen Straßenverkehr. Eine Anbringung ist nur dort vorgesehen, wo sie den öffentlichen Verkehr weder beeinflusst noch zu Verwechslungen mit amtlichen Zeichen führt. Öffentlich wirksame Beschilderungen benötigen eine Anordnung der zuständigen Behörde.

 
Produktmerkmale

  • Weißer Querbalken auf rotem Kreis
  • Kennzeichnung gesperrter Einfahrten
  • Durchmesser 600 mm
  • Klebefolie für glatte Untergründe
  • T1 als Reflexionsfolie RA1
  • T2 als Reflexionsfolie RA2
  • T3 als Reflexionsfolie RA3
  • Für abgeschlossene Betriebsflächen