Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 250

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Selbstklebendes VZ 250

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  • Zufahrt für Fahrzeuge sperren

  • Runde Ausführung mit Ø 600 mm

  • Reflexionsklassen RA1 bis RA3

  • Für abgeschlossene Privatbereiche

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“

Der rote Kreis auf weißem Grund steht für ein Verbot für Fahrzeuge aller Art. Die selbstklebende Ausführung eignet sich zur Kennzeichnung interner Zufahrten, gesperrter Betriebsbereiche oder privater Fahrwege, die nicht von Fahrzeugen befahren werden sollen.

Mit einem Durchmesser von 600 mm ist das Motiv auch aus größerer Entfernung gut wahrnehmbar. Für die Verklebung sollte die vorgesehene Fläche glatt, trocken, sauber und frei von Staub oder Fett sein.

Die angebotenen Typen unterscheiden sich durch ihre Reflexionsfolie: T1 steht für RA1, T2 für RA2 und T3 für RA3.

Verwendung beachten
Die Folienkennzeichnung besitzt keine Zulassung als amtliches Verkehrszeichen. Sie ist für interne Anwendungen auf Flächen vorgesehen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. An Standorten mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr darf sie nicht eigenmächtig angebracht werden. Dort sind eine amtliche Anordnung und ein zugelassenes Verkehrsschild erforderlich. Weitere Grundlagen enthalten Anlage 2 zur StVO und § 33 StVO.

 
Produktmerkmale

  • Motiv des VZ 250
  • Rote Verbotskennzeichnung
  • Durchmesser 600 mm
  • Selbstklebende Rückseite
  • T1 mit Reflexionsfolie RA1
  • T2 mit Reflexionsfolie RA2
  • T3 mit Reflexionsfolie RA3
  • Für interne Zufahrtsregelungen