Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 205

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Selbstklebendes VZ 205

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  • Selbstklebendes VZ 205

  • Signalisiert Vorfahrt gewähren

  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3

  • Für interne Verkehrsflächen

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 205 „Vorfahrt gewähren“

Der selbstklebende Aufkleber im Erscheinungsbild von Verkehrszeichen 205 zeigt das charakteristische, auf der Spitze stehende Dreieck mit rotem Rand. Das Symbol vermittelt die bekannte Aufforderung „Vorfahrt gewähren“ und ist aufgrund seiner markanten Form schnell erkennbar.

Geeignete Einsatzbereiche sind abgeschlossene Betriebsgelände, Werkstätten, Lager- und Logistikflächen sowie andere Bereiche ohne öffentlichen Verkehr. Der Aufkleber lässt sich auf geeigneten, glatten, sauberen und trockenen Oberflächen anbringen.

Drei reflektierende Ausführungen stehen zur Auswahl: Typ 1 mit Reflexionsfolie RA1, Typ 2 mit Reflexionsfolie RA2 und Typ 3 mit Reflexionsfolie RA3. Die passende Variante wird über das Auswahlfeld „Typ“ festgelegt.

Wichtiger Verwendungshinweis
Der Aufkleber ist kein amtlich zugelassenes Verkehrszeichen und darf nicht eigenmächtig im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dies gilt auch für Standorte, an denen die Kennzeichnung den öffentlichen Verkehr beeinflussen oder mit einem amtlichen Zeichen verwechselt werden könnte. Für eine rechtswirksame Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum sind eine behördliche Anordnung und zugelassene Verkehrszeichen erforderlich.

 
Produktmerkmale

  • Selbstklebende Ausführung
  • Motiv nach VZ 205
  • Auffällige Dreiecksform
  • Typ 1 mit Reflexionsfolie RA1
  • Typ 2 mit Reflexionsfolie RA2
  • Typ 3 mit Reflexionsfolie RA3
  • Für abgeschlossene Privatflächen
  • Kein amtliches Verkehrszeichen