Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 306

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Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 306

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  • Markiert eine Vorfahrtstraße

  • Größen 420 × 420 und 600 × 600 mm

  • Selbstklebendes Rautensymbol

  • Für betriebliche Hauptfahrwege

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 306 „Vorfahrtstraße“

Die gelbe Raute mit weißem Außenfeld kennzeichnet einen bevorrechtigten Fahrweg. Auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände lässt sich das Motiv nutzen, um Hauptverkehrsachsen optisch von untergeordneten Zufahrten und Nebenwegen abzugrenzen.

Im Unterschied zu VZ 301 gilt die dargestellte Vorfahrt nicht nur an der nächsten Kreuzung. VZ 306 kennzeichnet den Verlauf einer Vorfahrtstraße, bis diese Regelung beispielsweise durch VZ 307 „Ende der Vorfahrtstraße“ aufgehoben wird.

Die selbstklebende Ausführung ist in zwei quadratischen Abmessungen erhältlich:

  • 420 × 420 mm
  • 600 × 600 mm

Die Auswahl des Folientyps bestimmt die Reflexionsklasse: Typ 1 steht für RA1, Typ 2 für RA2 und Typ 3 für RA3.

Vor dem Verkleben muss die Oberfläche tragfähig, eben, trocken und frei von Verunreinigungen sein.

Einsatzhinweis

Diese Ausführung ist eine selbstklebende Kennzeichnungsfolie und kein amtlich zugelassenes Verkehrsschild. Auf öffentlichen Verkehrsflächen darf eine Vorfahrtstraße nur durch behördlich angeordnete und zugelassene Verkehrszeichen ausgewiesen werden. Der Aufkleber ist daher auf Bereiche ohne Wirkung auf den öffentlichen Verkehr zu beschränken.

 
Produktmerkmale

  • Gelbe Raute mit schwarzer Kontur
  • Kennzeichnung bevorrechtigter Fahrwege
  • Größen 420 × 420 und 600 × 600 mm
  • Selbstklebende Folienlösung
  • Für betriebliche Hauptstrecken
  • Unterstützt klare Kreuzungsregelungen
  • Passendes Endzeichen VZ 307
  • Nicht für öffentliche Straßen zugelassen