Verkehrszeichen Nr. 721 – Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
Das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr nach Verkehrszeichen Nr. 721 erlaubt ausschließlich Radfahrern, an einer roten Ampel nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Regelung nicht nutzen.
Voraussetzung ist, dass Fußgänger sowie andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Das Zusatzschild wird direkt an der Lichtsignalanlage angebracht und verbessert den Verkehrsfluss speziell für den Radverkehr.
Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist mit reflektierender Folie ausgestattet, wodurch eine gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht gewährleistet wird.