Verkehrszeichen Nr. 442-30 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - rechtsweisend

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442-30

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  • Vorwegweiser für Umleitungsstrecken

  • Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

  • Geradeaus durch den Kreisverkehr

  • Nach StVO gefertigt

Verkehrszeichen 442-30 ''KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr geradeausweisend''

Das Verkehrszeichen Nr. 442-30 „Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – im Kreisverkehr geradeausweisend“ ist ein Vorwegweiser für ausgeschilderte Umleitungsstrecken des Schwerverkehrs. Es weist Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im Kreisverkehr auf die vorgesehene Fahrtrichtung geradeaus hin und sorgt für eine eindeutige Verkehrsführung.

Als Vorwegweiser wird das Verkehrszeichen 50 bis 150 Meter vor dem eigentlichen Umleitungswegweiser aufgestellt. Dadurch erhalten Lkw-Fahrer ausreichend Zeit, sich frühzeitig richtig einzuordnen und den Kreisverkehr sicher entsprechend der ausgeschilderten Umleitungsstrecke zu durchfahren.

Das Verkehrszeichen kommt insbesondere bei Baustellen, Sperrungen, Brückensanierungen sowie temporären Verkehrsführungen zum Einsatz. Zusammen mit den nachfolgenden Umleitungswegweisern gewährleistet es eine klare und übersichtliche Führung des Schwerverkehrs.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium ist das Verkehrszeichen in verschiedenen Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich. Optional können unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien für den jeweiligen Einsatzbereich gewählt werden.

 


Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 442-30 nach StVO
  • Vorwegweiser für Umleitungsstrecken
  • Geradeausweisung im Kreisverkehr
  • Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
  • Material: Aluminium
  • Größe: 840 × 840 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm oder 3 mm
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig