Verkehrszeichen Nr. 422-36 Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Radverkehr - geradeaus

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
422-36

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Wegweiser für Radverkehr

  • Fahrtrichtung geradeaus

  • Für temporäre Umleitungen

  • Nach StVO

Verkehrszeichen 422-36 "Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Radverkehr - geradeaus"

Eine lückenlose Wegweisung ist entscheidend, damit Radfahrende auch bei geänderten Verkehrsführungen sicher ihr Ziel erreichen. Das Verkehrszeichen 422-36 „Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Radverkehr – geradeaus“ kennzeichnet den weiteren Streckenverlauf und zeigt an, dass die ausgeschilderte Route ohne Richtungswechsel geradeaus fortgesetzt wird.

Das Richtzeichen wird eingesetzt, wenn Radwege aufgrund von Baustellen, Straßensperrungen oder Veranstaltungen vorübergehend angepasst werden. Es erleichtert die Orientierung auf Umleitungsstrecken, sorgt für eine nachvollziehbare Radverkehrsführung und trägt dazu bei, den Verkehrsfluss auch während temporärer Maßnahmen aufrechtzuerhalten.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium eignet sich das Verkehrszeichen für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Es ist in verschiedenen Größen sowie als Flach-, Alkant- oder Alform-Ausführung erhältlich. Für optimale Sichtbarkeit stehen die Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 zur Verfügung. Optional kann das Schild mit einer Anti-Tau-, Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Schutzfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 422-36 nach StVO
  • Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten – Radverkehr
  • Fahrtrichtung geradeaus
  • Für temporäre Radverkehrsführungen und Umleitungen
  • Einsatz bei Baustellen und Straßensperrungen
  • Material: Aluminium
  • Größen: 630 × 420 mm, 900 × 600 mm oder 1260 × 840 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm / 3 mm, Alkant oder Alform
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO