Verkehrszeichen 422-20 „Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier rechts“
Das Verkehrszeichen 422-20 „Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier rechts“ weist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen die Fahrtrichtung nach rechts. Es dient der sicheren und eindeutigen Führung des Schwerlastverkehrs auf temporären Umleitungsstrecken.
Das Richtzeichen wird insbesondere bei Baumaßnahmen, Straßensanierungen, Sperrungen sowie temporären Verkehrsführungen eingesetzt, um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sicher über die vorgesehene Umleitungsstrecke zu führen und auf die Fahrtrichtung nach rechts hinzuweisen. Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und kann individuell mit verschiedenen Folientypen (RA1, RA2 oder RA3), Bauarten, Lochplänen sowie optionalen Schutzfolien entsprechend den jeweiligen Anforderungen ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 422-20 nach StVO
Wegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Fahrtrichtung hier rechts
Ideal für Baustellen, Umleitungsstrecken und temporäre Verkehrsführungen
Material: Aluminium
Größen: 630 × 420 mm, 900 × 600 mm oder 1260 × 840 mm