Verkehrszeichen 422-13 „Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links einordnen“
Das Verkehrszeichen 422-13 „Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links einordnen“ weist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge an, sich frühzeitig auf der linken Fahrspur einzuordnen. Dadurch wird eine sichere und geordnete Verkehrsführung für den Gefahrgutverkehr gewährleistet.
Das Richtzeichen wird insbesondere bei Baumaßnahmen, Straßensanierungen, Sperrungen sowie temporären Verkehrsführungen eingesetzt, um kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern sicher über die vorgesehene Umleitungsstrecke zu führen und frühzeitig auf die erforderliche Fahrspur hinzuweisen. Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und kann individuell mit verschiedenen Folientypen (RA1, RA2 oder RA3), Bauarten, Lochplänen sowie optionalen Schutzfolien entsprechend den jeweiligen Anforderungen ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 422-13 nach StVO
Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Frühzeitig links einordnen
Ideal für Gefahrgutstrecken, Umleitungen und Industriegebiete
Material: Aluminium
Größen: 630 × 420 mm, 900 × 600 mm oder 1260 × 840 mm