Verkehrszeichen Nr. 391 Mautpflichtige Strecke
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eist darauf hin, dass eine Strecke mautpflichtig ist, und alle Fahrzeuge eine Straßennutzungsgebühr (Maut) entrichten müssen. Es wird insbesondere bei privat finanzierten oder betriebenen Abschnitten auf Bundesstraßen, wie Brücken, Tunneln oder Gebirgspässen, verwendet. Die Anbringung des Zeichens erfolgt am Anfang der mautpflichtigen Strecke auf beiden Seiten der Straße. Zusätzlich wird es etwa 800 Meter vor der letzten Ausfahrt vor dem Mautbeginn platziert, wobei auf einem Zusatzzeichen die genaue Entfernung angegeben wird.