Verkehrszeichen Nr. 391 Mautpflichtige Strecke

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391

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  • Kennzeichnet eine mautpflichtige Strecke

  • Rundschild mit 600 oder 750 mm

  • Aluminium in vier Bauarten

  • Reflexionsfolie RA1–RA3

  • Lochplan und Schutzfolie wählbar

Verkehrszeichen 391 ''Mautpflichtige Strecke''

Das Verkehrszeichen 391 weist Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hin, dass für den folgenden Streckenabschnitt eine Mautpflicht besteht.

Die Aufschrift „MAUT“ und das Sinnbild mit Zahlungsmittel machen die kostenpflichtige Straßennutzung unmittelbar verständlich. Das Richtzeichen kennzeichnet den Beginn einer mautpflichtigen Strecke und kann mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, das beispielsweise die Entfernung bis zum maßgeblichen Streckenabschnitt angibt.

Welche Fahrzeuge tatsächlich mautpflichtig sind und in welcher Höhe Gebühren anfallen, bestimmt nicht das Schild selbst. Entscheidend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise die Regelungen des zuständigen Streckenbetreibers. Zeichen 391 bedeutet daher nicht automatisch, dass ausnahmslos jedes Fahrzeug dieselbe Maut entrichten muss.

Für unterschiedliche Aufstellsituationen ist das runde Aluminiumschild mit 600 oder 750 mm Durchmesser erhältlich. Beim Schildkörper stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform zur Auswahl.

Die Oberfläche kann mit retroreflektierender Folie der Klasse RA1, RA2 oder RA3 ausgestattet werden. Lochplan und Schutzfolie lassen sich ebenfalls nach den Anforderungen der vorgesehenen Montage konfigurieren.

 

Produktmerkmale

  • Richtzeichen mit Nummer 391
  • Hinweis auf eine mautpflichtige Strecke
  • Aufschrift „MAUT“ mit Zahlungssymbol
  • Durchmesser: 600 oder 750 mm
  • Schildkörper aus Aluminium
  • Flach 2/3 mm, Alkant oder Alform
  • Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3
  • Lochplan und Schutzfolie auswählbar