Verkehrszeichen Nr. 390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
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Informiert Verkehrsteilnehmer darüber, dass auf bestimmten Strecken Mautgebühren zu entrichten sind. Es wird am Anfang der mautpflichtigen Strecke aufgestellt, und zusätzlich erfolgt die Anbringung 750 Meter vor der letzten Ausfahrt vor Beginn der mautpflichtigen Strecke, und zwar auf beiden Seiten der Straße.