Verkehrszeichen Nr. 390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

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390

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  • Kennzeichnet den Beginn einer mautpflichtigen Strecke

  • Für mautpflichtige Bundesfernstraßen

  • Gut sichtbares StVO-Vorschriftzeichen

  • In mehreren Bauarten und Größen erhältlich

Verkehrszeichen 390 ''Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz''

Das Verkehrszeichen 390 weist auf den Beginn einer nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz mautpflichtigen Strecke hin. Es informiert Fahrer mautpflichtiger Fahrzeuge rechtzeitig darüber, dass für die anschließende Straßenverbindung eine Maut entrichtet werden muss.

Der Einsatz erfolgt gemäß den Vorgaben der StVO und dient einer eindeutigen Kennzeichnung mautpflichtiger Bundesfernstraßen. Das Schild ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum.

 
Produktmerkmale

  • Kennzeichnung mautpflichtiger Strecken
  • Nach den Vorgaben der StVO
  • Aluminium für den Außeneinsatz
  • Flach-, Alkant- oder Alform-Ausführung
  • Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Durchmesser 600 oder 750 mm