Verkehrszeichen 390.2 ''Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz''
Das Verkehrszeichen 390.2 kennzeichnet das Ende eines mautpflichtigen Streckenabschnitts nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz. Es informiert Fahrer mautpflichtiger Fahrzeuge darüber, dass ab diesem Standort keine Mautpflicht mehr besteht.
Das Schild wird gemäß den Vorgaben der StVO an den entsprechenden Streckenabschnitten eingesetzt und sorgt für eine eindeutige Beendigung der mautpflichtigen Verkehrsführung. Es ist in unterschiedlichen Bauarten, Größen und Reflexionsklassen erhältlich und für den dauerhaften Außeneinsatz ausgelegt.