Verkehrszeichen Nr. 357 Sackgasse
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Kennzeichnet eine Sackgasse
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Richtzeichen 357
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Zwei quadratische Größen
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Vier Schildbauarten
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Reflexion in RA1–RA3
Kennzeichnet eine Sackgasse
Richtzeichen 357
Zwei quadratische Größen
Vier Schildbauarten
Reflexion in RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 357 informiert bereits an der Zufahrt darüber, dass die vorausliegende Straße keine Durchfahrt für den Fahrzeugverkehr bietet.
Das weiße T-Symbol mit rotem Abschluss stellt den unterbrochenen Straßenverlauf leicht verständlich dar. Verkehrsteilnehmer können dadurch frühzeitig erkennen, dass sie die Straße nicht zur Weiterfahrt nutzen können. Das Zeichen selbst verbietet die Einfahrt jedoch nicht, sondern weist auf die fehlende Durchfahrtsmöglichkeit hin.
VZ 357 eignet sich besonders für Straßen, deren Sackgassencharakter aus der Zufahrtsrichtung nicht unmittelbar erkennbar ist. Dadurch kann unnötiger Such- und Durchgangsverkehr reduziert und die Orientierung in Wohngebieten, Gewerbearealen oder kommunalen Nebenstraßen verbessert werden.
Die dargestellte Standardausführung enthält keine zusätzlichen Hinweise zur Durchlässigkeit für den Fuß- oder Radverkehr. Falls eine Sackgasse für diese Verkehrsarten passierbar ist, kann dies bei entsprechenden Zeichenvarianten durch ergänzende Piktogramme im oberen Bereich kenntlich gemacht werden.
Das Aluminiumschild ist in 420 × 420 mm und 600 × 600 mm erhältlich. Als Bauformen stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform zur Auswahl. Die Reflexionsfolie kann in RA1, RA2 oder RA3 bestellt werden; Lochplan und Schutzfolie lassen sich ebenfalls konfigurieren.