Verkehrszeichen 357-50 ''Sackgasse - für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse''
Kennzeichnet eine Straße, die ausschgließlich von einer Seite und nur von Fußgängern und Radfahrern befahren werden darf und es nicht sichtbar ist, das keine Durchfahrt möglich ist.