Verkehrszeichen Nr. 350-40 Fußgängerüberweg - doppelseitig (-10/ -20)
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Zeichen 350-40 nach StVO
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Doppelseitige Ausführung
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Drei Größen verfügbar
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Aluminium, 2 oder 3 mm
Zeichen 350-40 nach StVO
Doppelseitige Ausführung
Drei Größen verfügbar
Aluminium, 2 oder 3 mm
Das blaue Richtzeichen „Fußgängerüberweg“ zeigt eine gehende Person auf einem Zebrastreifen. Es kennzeichnet den dafür vorgesehenen Überweg und macht Verkehrsteilnehmer auf die Querungsstelle aufmerksam. An einem entsprechend markierten Fußgängerüberweg müssen Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren ermöglichen.
Die angebotene Variante ist doppelseitig (-10/-20) ausgeführt. Dadurch kann das Zeichen in beide relevanten Blickrichtungen wirken. Für unterschiedliche örtliche Gegebenheiten stehen die quadratischen Formate 600 × 600 mm, 750 × 750 mm und 840 × 840 mm zur Auswahl.
In der Praxis kommt dieses Verkehrszeichen z.B. häufig gemeinsam mit Fußgängerüberweg-Transparenten (FGÜ-Transparenten) zum Einsatz. Eine solche Kombination kann die optische Hervorhebung der Querungsstelle unterstützen. Welche konkrete Beschilderungs- und Beleuchtungslösung erforderlich ist, muss anhand der örtlichen Situation und der behördlichen Anordnung festgelegt werden.
Das Aluminiumschild wird als Flachform mit 2 oder 3 mm Stärke angeboten. Abhängig von den Anforderungen der Ausschreibung kann die Oberfläche mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie ausgestattet werden. Lochplan und Schutzfolie lassen sich ebenfalls für den vorgesehenen Einsatz konfigurieren.