Mit dem Verkehrszeichen 350.2 wird das Ende eines Radschnellwegs eindeutig gekennzeichnet. Ab diesem Standort gelten die besonderen Regelungen für den Radschnellweg nicht mehr und der Verkehr wird in die anschließende Straßen- oder Radverkehrsführung übergeleitet.
Das Richtzeichen kommt insbesondere an den Endpunkten leistungsfähiger Radverkehrsverbindungen zum Einsatz. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und erhältlich in verschiedenen Bauarten sowie Reflexionsklassen eignet sich das Schild für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum.