Verkehrszeichen Nr. 350.2 Ende des Radschnellwegs

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350.2

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  • Kennzeichnet das Ende eines Radschnellwegs

  • Hebt die besondere Verkehrsführung auf

  • Für Radschnellverbindungen nach StVO

  • Robuste Ausführung für den Außeneinsatz

Verkehrszeichen 350.2 ''Ende des Radschnellwegs''

Mit dem Verkehrszeichen 350.2 wird das Ende eines Radschnellwegs eindeutig gekennzeichnet. Ab diesem Standort gelten die besonderen Regelungen für den Radschnellweg nicht mehr und der Verkehr wird in die anschließende Straßen- oder Radverkehrsführung übergeleitet.

Das Richtzeichen kommt insbesondere an den Endpunkten leistungsfähiger Radverkehrsverbindungen zum Einsatz. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und erhältlich in verschiedenen Bauarten sowie Reflexionsklassen eignet sich das Schild für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum.

 
Produktmerkmale

  • Kennzeichnung des Endes eines Radschnellwegs
  • Nach den Vorgaben der StVO
  • Aluminium für langlebigen Außeneinsatz
  • Flach-, Alkant- oder Alform-Ausführung
  • Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3