Verkehrszeichen Nr. 328 Nothalte- und Pannenbucht
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Kennzeichnet eine Nothaltebucht
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Nur bei Notfall oder Panne
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Zwei quadratische Größen
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Vier Aluminium-Bauarten
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Reflexionsfolie RA1–RA3
Kennzeichnet eine Nothaltebucht
Nur bei Notfall oder Panne
Zwei quadratische Größen
Vier Aluminium-Bauarten
Reflexionsfolie RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 328 macht eine Nothalte- und Pannenbucht bereits an deren Beginn erkennbar und weist auf eine sichere Ausweichmöglichkeit für außergewöhnliche Situationen hin.
Die schematische Fahrbahndarstellung zeigt eine seitlich angelegte Bucht. Dadurch können Fahrzeugführende den vorgesehenen Bereich frühzeitig von der durchgehenden Fahrbahn unterscheiden und ihn im Bedarfsfall gezielt ansteuern.
Die Nutzung ist klar begrenzt: In einer Nothalte- und Pannenbucht darf ausschließlich bei einem Notfall oder einer Panne gehalten werden. Reguläres Halten, Parken oder eine Nutzung als Rastplatz ist durch das Zeichen nicht erlaubt.
VZ 328 kommt insbesondere an Streckenabschnitten zum Einsatz, an denen ein gefahrloses Anhalten auf der regulären Fahrbahn nicht möglich ist. Auch in Tunneln können entsprechend gekennzeichnete Buchten für Notfälle und Pannen vorgesehen sein. Das Zeichen 328 kennzeichnet dabei konkret den Beginn der verfügbaren Haltefläche.
Das Aluminiumschild ist in 600 × 600 mm und 840 × 840 mm erhältlich. Als Schildtypen stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform bereit. Die Oberfläche kann mit Reflexionsfolie der Klasse RA1, RA2 oder RA3 gefertigt werden. Lochplan und Schutzfolie sind zusätzlich auswählbar.