Verkehrszeichen Nr. 327 Tunnel
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Kennzeichnet einen Tunnel
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Abblendlicht vorgeschrieben
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Wenden nicht erlaubt
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Größen 600 und 840 mm
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Reflexionsfolie RA1–RA3
Kennzeichnet einen Tunnel
Abblendlicht vorgeschrieben
Wenden nicht erlaubt
Größen 600 und 840 mm
Reflexionsfolie RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 327 weist frühzeitig auf die Einfahrt in einen Tunnel hin und macht die dort geltenden besonderen Verkehrsregeln eindeutig kenntlich.
Ab dem Zeichen müssen Fahrzeugführende während der Tunneldurchfahrt das Abblendlicht einschalten. Das gilt unabhängig von Tageszeit und äußeren Lichtverhältnissen. Außerdem ist das Wenden innerhalb des Tunnels untersagt.
Bei einem Notfall oder einer Panne sollen ausschließlich vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden. Damit erfüllt Zeichen 327 nicht nur eine Hinweisfunktion, sondern ist mit konkreten Verhaltenspflichten für die nachfolgende Tunnelstrecke verbunden.
Für Tunnel mit konkreter Streckenangabe stehen zwei weiterführende Varianten zur Verfügung: Das Verkehrszeichen 327-50 „Tunnel mit Längenangabe in m“ nennt die Tunnellänge in Metern, während das Verkehrszeichen 327-51 „Tunnel mit Längenangabe in km“ die Distanz in Kilometern ausweist. Beide Varianten kombinieren das Tunnelsymbol mit einer individuellen Längenangabe.
Das charakteristische Tunnelportal auf weißem Feld ermöglicht eine schnelle visuelle Erfassung. Für unterschiedliche bauliche Situationen wird das quadratische Schild in 600 × 600 mm und 840 × 840 mm angeboten.
Der Schildkörper besteht aus Aluminium und ist als Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform verfügbar. Für die retroreflektierende Oberfläche stehen die Folienklassen RA1, RA2 und RA3 zur Wahl. Lochplan und Schutzfolie können zusätzlich auf Befestigung und Einsatzort abgestimmt werden.