Verkehrszeichen 315-88 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Mitte''
Das Verkehrszeichen 315-88 dient als Mittelzeichen innerhalb einer Parkstrecke. Fahrzeuge dürfen hier vollständig auf dem rechten Gehweg und quer zur Fahrtrichtung abgestellt werden. Die gegenläufigen Pfeile zeigen, dass die vorgegebene Parkordnung auf beiden Seiten des Schildstandortes weitergeführt wird.
Zulässig ist diese Parkweise für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Für die Beschilderung stehen zwei Größen, unterschiedliche Aluminiumbauarten und die Folientypen RA1, RA2 oder RA3 zur Auswahl. Lochplan und Schutzfolie können passend zum Standort konfiguriert werden.