Verkehrszeichen Nr. 315-87 Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Ende

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315-87

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  • Querparken auf dem Gehweg

  • Rechte Straßenseite

  • Ende der Parkregelung

  • Für Pkw bis 2,8 t

Verkehrszeichen 315-87 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Ende''

Das Verkehrszeichen 315-87 kennzeichnet das Ende einer Parkstrecke, auf der Fahrzeuge vollständig und quer zur Fahrtrichtung auf dem rechten Gehweg abgestellt werden dürfen. Das seitlich dargestellte Fahrzeug verdeutlicht die vorgeschriebene Parkposition; der Pfeil markiert den Abschluss des freigegebenen Bereichs.

Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Richtzeichen wird aus Aluminium gefertigt und ist in zwei Größen sowie unterschiedlichen Bauarten verfügbar. Mit RA1, RA2 oder RA3, dem passenden Lochplan und einer optionalen Schutzfolie lässt sich die Ausführung auf den jeweiligen Einsatzort abstimmen.

 

Produktmerkmale

  • Ende der ausgewiesenen Parkstrecke
  • Fahrzeug vollständig auf dem Gehweg
  • Parkposition quer zur Fahrtrichtung
  • Aufstellung auf der rechten Straßenseite
  • Zulässige Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen
  • Größen 630 × 420 oder 900 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform 2/3 mm, Alkant oder Alform