Verkehrszeichen 315-87 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Ende''
Das Verkehrszeichen 315-87 kennzeichnet das Ende einer Parkstrecke, auf der Fahrzeuge vollständig und quer zur Fahrtrichtung auf dem rechten Gehweg abgestellt werden dürfen. Das seitlich dargestellte Fahrzeug verdeutlicht die vorgeschriebene Parkposition; der Pfeil markiert den Abschluss des freigegebenen Bereichs.
Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Richtzeichen wird aus Aluminium gefertigt und ist in zwei Größen sowie unterschiedlichen Bauarten verfügbar. Mit RA1, RA2 oder RA3, dem passenden Lochplan und einer optionalen Schutzfolie lässt sich die Ausführung auf den jeweiligen Einsatzort abstimmen.