Verkehrszeichen 315-86 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Anfang''
Mit dem Verkehrszeichen 315-86 beginnt eine Parkstrecke für Fahrzeuge, die quer zur Fahrtrichtung und vollständig auf dem rechten Gehweg abgestellt werden. Das seitliche Pkw-Symbol stellt die geforderte Ausrichtung dar. Der Pfeil kennzeichnet den Beginn des freigegebenen Parkabschnitts.
Die Parkerlaubnis umfasst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 2,8 Tonnen. Das Richtzeichen aus Aluminium ist mit verschiedenen Reflexionsfolien, Schildbauarten, Lochplänen und Schutzfolien erhältlich. Zwei Abmessungen ermöglichen eine Auswahl entsprechend der örtlichen Verkehrssituation.