Verkehrszeichen Nr. 315-85 Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts

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315-85

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  • Gehwegparken auf der rechten Seite

  • Fahrzeug vollständig aufstellen

  • Quer zur Fahrtrichtung

  • Formate 630 × 420 und 900 × 600 mm

  • Reflexionsfolie in drei Klassen

Verkehrszeichen 315-85 ''Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts''

Das Verkehrszeichen 315-85 schafft eine eindeutige Parkordnung, wenn Fahrzeuge auf der rechten Straßenseite vollständig auf dem Gehweg und quer zum Fahrbahnverlauf abgestellt werden sollen.

Das Piktogramm bildet einen Pkw mit beiden Achsen auf der erhöht dargestellten Gehwegfläche ab. Damit gibt das Richtzeichen nicht nur eine Parkerlaubnis, sondern zugleich die verbindliche Aufstellungsart vor. Fahrzeuge dürfen innerhalb der entsprechend angeordneten Fläche weder nur teilweise auf dem Gehweg noch in einer anderen Ausrichtung geparkt werden.

Da diese Ausführung keinen waagerechten Pfeil enthält, ist sie nicht speziell als Anfangs-, Mittel- oder Endzeichen gekennzeichnet. Für eine Parkstrecke mit definierten Grenzen stehen gesonderte Varianten der Zeichenfamilie 315 zur Verfügung.

Die Freigabe gilt nicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t. Weitere Bedingungen können durch Zusatzzeichen festgelegt werden, etwa zeitliche Begrenzungen, Parkraumbewirtschaftung oder eine Reservierung für bestimmte Nutzergruppen.

Der Aluminiumkörper wird in den Maßen 630 × 420 mm und 900 × 600 mm gefertigt. Beschaffungsstellen können zwischen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform wählen. Mit den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3, verschiedenen Lochplänen und einer optionalen Schutzfolie lässt sich das Schild auf den vorgesehenen Standort abstimmen.

 

Produktmerkmale

  • StVO-Zeichen 315-85
  • Vollständiges Gehwegparken rechts
  • Pkw-Darstellung quer zur Fahrtrichtung
  • Ausführung ohne Bereichspfeil
  • Maße: 630 × 420 oder 900 × 600 mm
  • Aluminium in vier Bauarten
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar