Verkehrszeichen Nr. 315-80 Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Vollständig auf dem Gehweg
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Quer zur Fahrtrichtung
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Für die linke Straßenseite
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Zwei Formate erhältlich
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Bauarten von Flach bis Alform
Vollständig auf dem Gehweg
Quer zur Fahrtrichtung
Für die linke Straßenseite
Zwei Formate erhältlich
Bauarten von Flach bis Alform
Das Verkehrszeichen 315-80 ordnet Parkflächen auf der linken Straßenseite eindeutig und zeigt, dass Fahrzeuge vollständig auf dem Gehweg sowie quer zur Fahrtrichtung abzustellen sind.
Die weiße Fahrzeugdarstellung gibt die zulässige Parkposition bildlich vor: Beide Fahrzeugachsen befinden sich auf der erhöht dargestellten Gehwegfläche. Dadurch unterscheidet sich diese Ausführung von Varianten, bei denen nur ein Teil des Fahrzeugs auf dem Gehweg steht. Ein Richtungspfeil zur Kennzeichnung von Anfang, Mitte oder Ende einer Parkstrecke ist bei diesem Zeichen nicht abgebildet.
Die angezeigte Aufstellungsart ist beim Parken einzuhalten. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t dürfen nicht auf Gehwegen parken. Weitere Einschränkungen können sich aus ergänzenden Zusatzzeichen ergeben, beispielsweise für die Parkdauer, bestimmte Nutzergruppen oder eine Bewirtschaftungsform.
Zur Anpassung an verschiedene Standorte wird das Aluminiumschild in 630 × 420 mm und 900 × 600 mm angeboten. Die Auswahl beim Schildkörper umfasst Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform.
Bei der retroreflektierenden Beschichtung stehen RA1, RA2 oder RA3 zur Verfügung. Darüber hinaus können Lochplan und Schutzfolie passend zur vorgesehenen Installation festgelegt werden. So lässt sich das Richtzeichen präzise für kommunale Parkraumkonzepte und behördlich angeordnete Gehwegparkflächen konfigurieren.