Verkehrszeichen 315-73 ''Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links Mitte''
Das Verkehrszeichen 315-73 wiederholt die Parkregelung innerhalb eines längeren Gehwegparkbereichs. Fahrzeuge sind halb auf dem linken Gehweg und zugleich quer zur Fahrtrichtung aufzustellen. Die beiden entgegengesetzten Pfeile weisen darauf hin, dass die vorgeschriebene Parkweise beidseitig des Schildes gilt.
Die Freigabe ist auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen beschränkt. Das Richtzeichen aus Aluminium kann in zwei Abmessungen, den Folientypen RA1 bis RA3 und unterschiedlichen Schildbauarten gefertigt werden. Lochplan und Schutzfolie sind passend zum Einsatzort wählbar.