Verkehrszeichen 315-72 ''Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links Ende''
Verkehrszeichen 315-72 zeigt an, wo eine erlaubte Parkstrecke für halb quer abgestellte Fahrzeuge endet. Bis zu dieser Position dürfen Fahrzeuge teilweise auf dem linken Gehweg stehen. Das seitliche Pkw-Symbol veranschaulicht die Ausrichtung quer zum Straßenverlauf, während der Pfeil das Ende der Parkerlaubnis kennzeichnet.
Für diese Parkform sind ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen vorgesehen. Zur Anpassung an den Aufstellort ist das Aluminiumschild in zwei Größen, mehreren Bauformen und den Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 verfügbar.