Verkehrszeichen 315-70 ''Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links''
Verkehrszeichen 315-70 gibt eine Parkposition vor, bei der Fahrzeuge halb auf dem linken Gehweg und quer zur Fahrtrichtung abzustellen sind. Ein Teil des Fahrzeugs verbleibt auf der Fahrbahn. Die Kombination aus Parkplatzsymbol und Fahrzeugdarstellung vermittelt die erlaubte Aufstellweise ohne zusätzliche Richtungspfeile.
Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigenGesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Richtzeichen wird aus Aluminium gefertigt und ist in unterschiedlichen Reflexionsklassen und Bauformen bestellbar. Auch Größe, Lochplan und Schutzfolie lassen sich für den vorgesehenen Standort konfigurieren.