Verkehrszeichen Nr. 315-68 Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Mitte

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315-68

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  • Parkbereich beidseitig fortlaufend

  • Vollständig rechts aufgesetzt

  • Parallel zur Fahrtrichtung

  • Maximal 2,8 t

Verkehrszeichen 315-68 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Mitte''

Das Verkehrszeichen 315-68 steht innerhalb eines fortlaufenden Parkabschnitts. Es erlaubt, Fahrzeuge vollständig auf dem rechten Gehweg und parallel zur Fahrtrichtung abzustellen. Die gegenläufigen Pfeile machen deutlich, dass sich die Parkstrecke vor und hinter dem Schildstandort erstreckt.

Die vorgeschriebene Parkposition darf von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen genutzt werden. Für unterschiedliche Anforderungen ist das Aluminium-Richtzeichen in zwei Größen, drei Reflexionsklassen sowie mehreren Bauformen erhältlich.

 

Produktmerkmale

  • Fortsetzung des Parkbereichs
  • Fahrzeug vollständig auf dem Gehweg
    Rechtsseitige Aufstellung
  • Parallel zur Fahrtrichtung
  • Begrenzung auf 2,8 Tonnen
  • Maße 630 × 420 oder 900 × 600 mm
  • Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform 2/3 mm, Alkant oder Alform