Verkehrszeichen 315-68 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Mitte''
Das Verkehrszeichen 315-68 steht innerhalb eines fortlaufenden Parkabschnitts. Es erlaubt, Fahrzeuge vollständig auf dem rechten Gehweg und parallel zur Fahrtrichtung abzustellen. Die gegenläufigen Pfeile machen deutlich, dass sich die Parkstrecke vor und hinter dem Schildstandort erstreckt.
Die vorgeschriebene Parkposition darf von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen genutzt werden. Für unterschiedliche Anforderungen ist das Aluminium-Richtzeichen in zwei Größen, drei Reflexionsklassen sowie mehreren Bauformen erhältlich.
Produktmerkmale
Fortsetzung des Parkbereichs
Fahrzeug vollständig auf dem Gehweg Rechtsseitige Aufstellung