Verkehrszeichen 315-67 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Ende''
Bis zum Standort des Verkehrszeichens 315-67 ist das Parken vollständig auf dem rechten Gehweg erlaubt. Die Fahrzeuge werden dabei parallel zur Fahrtrichtung aufgestellt. Der weiße Pfeil begrenzt die Parkerlaubnis und kennzeichnet den Endpunkt des ausgewiesenen Gehwegparkbereichs.
Die Regelung umfasst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Verkehrszeichen besteht aus Aluminium und lässt sich in Bezug auf Größe, Bauform, Reflexionsklasse, Lochung und Oberflächenschutz an den geplanten Standort anpassen.