Verkehrszeichen Nr. 315-67 Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Ende

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315-67

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  • Parkstrecke endet hier

  • Ganz auf dem rechten Gehweg

  • Parken in Fahrtrichtung

  • Für Fahrzeuge bis 2,8 t

Verkehrszeichen 315-67 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Ende''

Bis zum Standort des Verkehrszeichens 315-67 ist das Parken vollständig auf dem rechten Gehweg erlaubt. Die Fahrzeuge werden dabei parallel zur Fahrtrichtung aufgestellt. Der weiße Pfeil begrenzt die Parkerlaubnis und kennzeichnet den Endpunkt des ausgewiesenen Gehwegparkbereichs.

Die Regelung umfasst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Verkehrszeichen besteht aus Aluminium und lässt sich in Bezug auf Größe, Bauform, Reflexionsklasse, Lochung und Oberflächenschutz an den geplanten Standort anpassen.

 

Produktmerkmale

  • Endzeichen für Gehwegparkstrecken
  • Vollständige Aufstellung auf dem Gehweg
  • Parkseite rechts
  • Ausrichtung in Fahrtrichtung
  • Geeignet bis 2,8 Tonnen
  • Größen 630 × 420 oder 900 × 600 mm
  • Folientyp RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform 2/3 mm, Alkant oder Alform