Verkehrszeichen 315-66 „Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Anfang“
Das Verkehrszeichen 315-66 eröffnet eine Parkstrecke, auf der Fahrzeuge vollständig auf dem rechten Gehweg abgestellt werden dürfen. Die Aufstellung erfolgt parallel zum Fahrbahnverlauf und in Fahrtrichtung. Der integrierte Pfeil zeigt den Anfang des erlaubten Gehwegparkens an.
Nutzen dürfen diese Parkmöglichkeit Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 2,8 Tonnen. Das Aluminium-Richtzeichen steht in zwei Abmessungen, mehreren Schildbauarten und mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 zur Verfügung.