Verkehrszeichen 315-65 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts''
Verkehrszeichen 315-75 weist Parkflächen aus, auf denen Fahrzeuge halb quer auf dem rechten Gehweg abgestellt werden. Ein Teil des Fahrzeugs steht auf der Gehwegfläche, während der übrige Bereich auf der Fahrbahn verbleibt. Das seitliche Fahrzeugsymbol gibt die vorgeschriebene Ausrichtung unmittelbar vor.
Zugelassen ist diese Parkweise für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Richtzeichen aus Aluminium ist in zwei Größen erhältlichund kann mit verschiedenen Bauarten, Reflexionsfolien, Lochplänen und Schutzfolien ausgestattet werden.