Verkehrszeichen 315-61 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung links Anfang''
Das Verkehrszeichen 315-61 kennzeichnet den Beginn eines Bereichs, in dem Fahrzeuge vollständig auf dem Gehweg geparkt werden dürfen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das dargestellte Fahrzeug zeigt die vorgeschriebene Parkposition in Fahrtrichtung links; der Pfeil markiert den Anfang der Parkstrecke.
Das Richtzeichen aus Aluminium ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich. Dadurch lässt es sich passend zur Verkehrssituation und zum vorgesehenen Aufstellort konfigurieren.