Verkehrszeichen 315-60 ''Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung links''
Das Verkehrszeichen 315-60 weist eine Parkmöglichkeit aus, bei der Fahrzeuge vollständig auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen. Das Fahrzeugsymbol zeigt die vorgeschriebene Aufstellung in Fahrtrichtung links. Zugelassen ist diese Parkweise für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen.
Das blaue Richtzeichen aus Aluminium ist in zwei Abmessungen sowie mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 konfigurierbar. Unterschiedliche Schildbauarten, Lochpläne und Schutzfolien ermöglichen eine Anpassung an den jeweiligen Standort.